§ 9 § 9 Außerkrafttreten — Geschäftsverteilung der Landesregierung
Rückverweise
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung, LGBl.Nr. 21/2022, in der Fassung LGBl.Nr. 44/2022, außer Kraft.
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