(1) Landesstatthalter Ing. Christof Bitschi ist für folgende Bereiche zuständig:
a) Geschäftsbereich der Abteilung Ib – Verkehrsrecht;
b) aus dem Geschäftsbereich der Abteilung IIa – Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft:
| Jugendförderung, -engagement und -beteiligung, |
| Familienförderung; |
c) aus dem Geschäftsbereich der Abteilung VIa – Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten:
| Angelegenheiten des öffentlichen Verkehrs und Eisenbahninfrastruktur, |
| Mobilitätsmanagement; |
d) Geschäftsbereich der Abteilung VIIb – Straßenbau.
(2) Landesstatthalter Ing. Christof Bitschi wird vertreten durch:
1. Landesrat Daniel Allgäuer,
2. Landesrat Mag. Marco Tittler.
*) Fassung LGBl.Nr. 48/2025
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