(1) Landeshauptmann Mag. Markus Wallner ist für folgende Bereiche zuständig:
a) Geschäftsbereich der Abteilung PrsR – Regierungsdienste sowie Geschäftsbereiche der Landespressestelle, der Landesstelle für Statistik und des Büros für Freiwilliges Engagement und Beteiligung;
b) Geschäftsbereich der Abteilung PrsE – Europaangelegenheiten und Außenbeziehungen;
c) Geschäftsbereich der Abteilung PrsP – Personal;
d) Geschäftsbereich der Abteilung PrsI – Informatik;
e) aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Ia – Inneres und Sicherheit:
Europa-, Bundespräsidenten-, Nationalrats-, Landtags- und Gemeindewahlen; Volksabstimmungen, Volksbegehren, Volksbefragungen; Kanzleiführung der nach der Nationalratswahlordnung und dem Landtagswahlgesetz eingerichteten Landeswahlbehörden; Angelegenheiten der ständigen Wählerverzeichnung, |
Feuerpolizei, Hilfs- und Rettungswesen einschließlich Rettungsfonds, Katastrophenbekämpfung; |
f) Geschäftsbereich der Abteilung IIIa – Finanzangelegenheiten sowie Geschäftsbereiche der Amtsstelle für Rechnungswesen und der Gehaltsbemessungsstelle;
g) Geschäftsbereich der Abteilung IIIb – Vermögensverwaltung;
h) Geschäftsbereich der Abteilung IIIc – Gebarungskontrolle.
(2) Landeshauptmann Mag. Markus Wallner wird vertreten wie folgt:
a) in den Angelegenheiten der Europa-, Bundespräsidenten-, Nationalrats-, Landtags- und Gemeindewahlen; Volksabstimmungen, Volksbegehren, Volksbefragungen; Kanzleiführung der nach der Nationalratswahlordnung und dem Landtagswahlgesetz eingerichteten Landeswahlbehörden; Angelegenheiten der ständigen Wählerverzeichnung sowie der Feuerpolizei, des Hilfs- und Rettungswesens einschließlich des Rettungsfonds sowie der Katastrophenbekämpfung (Abs. 1 lit. e) durch:
1. Landesrat Christian Gantner,
2. Landesrätin Dr. Barbara Schöbi-Fink;
b) in allen anderen Geschäftsbereichen durch:
1. Landesrätin Dr. Barbara Schöbi-Fink,
2. Landesrat Mag. Marco Tittler.
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