LandesrechtVorarlbergVerordnungenEinreihungsplan für Krankenanstalten des Landes § 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 01. November 2024
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Die Modellfunktionen und die Zuordnung der Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Gehaltsklassen sind in der Anlage dargestellt.

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