Vorwort
Die Modellfunktionen und die Zuordnung der Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Gehaltsklassen sind in der Anlage dargestellt.
(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt der Einreihungsplan für Krankenanstalten des Landes, ABl.Nr. 26/2018, außer Kraft.
Anhänge
AnlagePDF