(1) Die Verordnung der Landesregierung über die Festlegung von Modellstellen nach dem Gemeindeangestelltengesetz 2005 (Modellstellen-Verordnung Gemeindeangestellte) tritt am 1. September 2024 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten der Verordnung nach Abs. 1 tritt die Verordnung der Landesregierung über die Festlegung von Modellstellen nach dem Gemeindeangestelltengesetz 2005 (Modellstellen-Verordnung Gemeindeangestellte), LGBl.Nr. 46/2023, außer Kraft.
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