(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
(2) Die Verordnung über eine Änderung der Verordnung über die Anrechnung von Ausbildung und praktischer Erfahrung von Gemeindeangestellten im „Gehaltssystem neu“, LGBl.Nr. 54/2024, tritt am 1. September 2024 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 54/2024
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