(1) Stimmen die Anforderungen der praktischen Erfahrung im Wesentlichen mit den Anforderungen der vorgesehenen Verwendung im Gemeindedienst überein, liegen gleiche Anforderungen vor.
(2) Liegen die Anforderungen der praktischen Erfahrung deutlich unter den Anforderungen der vorgesehenen Verwendung im Gemeindedienst, liegen geringere Anforderungen vor.
(3) Liegen die Anforderungen der praktischen Erfahrung deutlich über den Anforderungen der vorgesehenen Verwendung im Gemeindedienst, liegen höhere Anforderungen vor.
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