(1) Zweck der Errichtung des Naturschutzgebietes „Mehrerauer Seeufer – Bregenzerachmündung“ ist es,
a) die reich strukturierte, durch eine weitgehend natürliche Flussdynamik und das jährlich wiederkehrende, saisonale Überschwemmungsregime des Bodensees geprägte Seeufer- und Auenlandschaft mit ihrer vielfältigen Ausstattung an unterschiedlichsten Lebensräumen sowie Gewässer- und Uferstrukturen zu erhalten bzw. wiederherzustellen, sowie
b) die gebietsspezifischen Lebensgemeinschaften und wertgebenden Arten, unter anderem das Bodensee-Vergissmeinnicht (Myosotis rehsteineri), zu erhalten bzw. wiederherzustellen.
(2) Zweck der Errichtung des Europaschutzgebietes (Natura 2000 Gebietes) „Mehrerauer Seeufer – Bregenzerachmündung” ist es, den günstigen Erhaltungszustand jener natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, für die dieses Gebiet ausgewiesen ist, nach der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen mit Rücksicht auf die Erhaltungsziele des Gebietes zu bewahren bzw. wiederherzustellen.
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