Die Entschädigung für Zeitversäumnis der Mitglieder (Ersatzmitglieder) nachstehender Kollegialbehörden, Kommissionen und Beiräte wird, soweit ihnen nach den gesetzlichen Bestimmungen eine solche zusteht, je Sitzung (Begehung, Prüfungstag) mit 38 Euro, bei einer Dauer von über vier Stunden mit 76 Euro festgesetzt:
a) Landesehrenzeichenrat,
b) Kulturbeiräte nach dem Kulturförderungsgesetz,
c) Wohnbauförderungsbeirat,
d) Ethikkommission,
e) Landessanitätsrat,
f) Kinder- und Jugendhilferat,
g) Kinder- und Jugendbeirat,
h) Familienbeirat,
i) Sportbeirat,
j) Fischereibeirat,
k) Fischereirevierausschuss für den Bodensee,
l) Prüfungskommission nach § 18 des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes,
m) Raumplanungsbeirat,
n) Kuratorium und Tiergesundheitsbeirat nach dem Tiergesundheitsfondsgesetz,
o) Landes-Parteien-Transparenz-Senat.
*) Fassung LGBl.Nr. 90/2024
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