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Vorarlberg
Verordnungen
Durchführung der Abschlussprüfung an berufsbildenden mittleren landwirtschaftlichen Fachschulen
§ 22
§ 22 § 22Inkrafttreten
In Kraft seit 22. Mai 2023
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§ 22 § 22Inkrafttreten — Durchführung der Abschlussprüfung an berufsbildenden mittleren landwirtschaftlichen Fachschulen
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(1) Diese Verordnung tritt mit 22.05.2023 in Kraft.
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