Die mündliche Prüfung umfasst
a) eine Prüfung über die abschließende Arbeit (einschließlich deren Präsentation und Diskussion) und
b) eine Prüfung nach Wahl des Prüfungskandidaten in einem der folgenden Prüfungsgegenstände:
1. „Englisch“,
2. „Religion“,
3. „Politische Bildung und Rechtskunde“ oder
(4) Prüfung in einem Pflichtgegenstand aus dem Fachbereich wie bei der abschließenden Arbeit, jedoch ohne die gewählten Fachbereiche der abschließenden Arbeit und praktischen Prüfung.
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