In folgenden lehrplanmäßigen Pflichtgegenständen kann eine Abschlussarbeit geschrieben werden:
1. „Land- und Gebäudetechnik“,
2. „Nutztierhaltung und Nutztierzucht, Veredelung“,
3. „Marketing“,
4. „Pflanzenbau“,
5. „Waldwirtschaft“ oder
6. „Obstbau“
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