In folgenden lehrplanmäßigen Pflichtgegenständen kann eine Abschlussarbeit geschrieben werden:
1. „Gesundheit und Soziales“
2. „Koch- und Ernährungslehre“
3. „Produktveredelung und Marketing“
4. „Landwirtschaft, Garten- und Gemüsebau“
5. „Tourismuswirtschaft und Haushaltsmanagement“
6. „Wäsche- und Bekleidungskunde“
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