(1) Klausurprüfung
a) Die Klausurprüfung findet zu den von der Bildungsdirektion für Vorarlberg festgelegten Terminen statt.
b) Im Falle der gerechtfertigten Verhinderung ist der Prüfungskandidat berechtigt, die betreffende Prüfung oder die betreffenden Prüfungen nach Wegfall des Verhinderungsgrundes sowie nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeit nachzuholen.
(2) Abschlussarbeit
Die Abgabe des schriftlichen Teils der Abschlussarbeit hat bis spätestens zu dem von der Bildungsdirektion für Vorarlberg festgelegten Termin sowohl in digitaler als auch in zweifach ausgedruckter Form (bei Einbeziehung praktischer und/oder grafischer Arbeitsformen auch unter physischer Beigabe der praktischen und/oder grafischen Arbeiten) zu erfolgen.
(3) Mündliche Prüfung
a) Die Prüfungstermine der mündlichen Prüfung finden zu den von der Bildungsdirektion für Vorarlberg festgelegten Zeiträumen statt.
b) Die konkreten Prüfungstermine der mündlichen Prüfung sind vom Schulleiter festzulegen.
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