Nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung ist ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen.
Dieses hat insbesondere zu enthalten:
1. die Bezeichnung, die Art, die Fachrichtung und den Standort der Schule
2. die Personalien des Schülers
3. die besuchte Schulstufe
4. die Stundentafel der betreffenden Fachrichtung
5. die Beurteilung der Leistungen des Schülers in den einzelnen Prüfungsgebieten
6. die Gesamtbeurteilung (laut landw. Schulgesetz vom 31.08.2022 § 60e Abs. 4)
7. den Bildungsgang des Schülers
8. die mit dem erfolgreichen Abschluss der betreffenden Schule verbundenen Berechtigungen im Bereich des landwirtschaftlichen und des gewerblichen Berufsausbildungswesens
9. den Ort und das Datum der Ausstellung
10. die Unterschrift des Schulleiters (Vorsitzenden) und des Klassenvorstandes sowie das Rundsiegel der Schule.
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