LandesrechtVorarlbergVerordnungenDurchführung der Abschlussprüfung an berufsbildenden mittleren landwirtschaftlichen Fachschulen § 1

§ 1§ 1Geltungsbereich

In Kraft seit 22. Mai 2023
Up-to-date

Diese Verordnung gilt für die öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten berufsbildenden mittleren landwirtschaftlichen Fachschulen in Vorarlberg und regelt die Art der Durchführung der Abschlussprüfung in den einzelnen Prüfungsgegenständen.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden