(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Tiergesundheitsfonds-Verordnung 2002, ABl.Nr. 8/2002, in der Fassung ABl.Nr. 27/2006, außer Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 11/2024
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