§ 1 § 1Ausbildungslehrgang für pädagogische Fachkräfte einer Kleinkindgruppe — Verordnung über die fachliche Befähigung zur pädagogischen Fachkraft einer Kleinkindgruppe
Ein Ausbildungslehrgang für pädagogische Fachkräfte einer Kleinkindgruppe (kurz: Ausbildungslehrgang) hat aus einem theoretischen Teil (§ 2), einem praktischen Teil (§ 3) und einem Abschluss (§ 4) zu bestehen.