(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die §§ 1 bis 4, 5a und 6 des Kindergartenbildungs- und -erziehungsplans, LGBl.Nr. 53/2008, in der Fassung LGBl.Nr. 37/2010, Nr. 57/2012, Nr. 61/2018 und Nr. 21/2019, außer Kraft.
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