(1) Die pädagogischen Fachkräfte der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung haben sich täglich sorgfältig auf die Bildungs- und Betreuungsarbeit mit den Kindern vorzubereiten und diese zu planen. Die Vorbereitungen haben auf der Basis kontinuierlicher Beobachtungen der Kinder sowie der Reflexion zu erfolgen. Die Planung und Gestaltung der Lern- und Bildungsprozesse sowie der individuellen Förderung durch pädagogische Impulse und Bildungsangebote bzw. Aktivitäten sowie im begleiteten Freispiel richtet sich insbesondere nach den Ergebnissen der Einzel- und Gruppenbeobachtungen und orientieren sich an den Bedürfnissen der Kinder und unterstützen die Entwicklung kindlicher Kompetenzen.
(2) Bis zum Beginn des Betreuungsjahres hat die pädagogische Fachkraft eine schriftliche Jahresplanung auf Basis des einrichtungsspezifischen pädagogischen Konzepts zu erstellen und die praktischen Vorbereitungen für den Beginn des Betreuungsjahres abzuschließen. Die Jahresplanung ist aufgrund einer Situationsanalyse nach Maßgabe der Rahmenbedingungen in der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung, der Gruppenstruktur, des familiären Umfeldes und der örtlichen Gegebenheiten zu erstellen. Sie hat insbesondere pädagogisch relevante Unterschiede der Kinder sowie die dadurch bedingten Handlungsnotwendigkeiten zu enthalten.
(3) Die Dokumentation der Bildungs- und Betreuungsarbeit ist für jede Gruppe schriftlich zu führen und hat aus folgenden Unterlagen zu bestehen:
a) Gruppenbeobachtungen und daraus resultierenden Vorbereitungen für die Gruppe, einschließlichLangzeit- bzw. Projektplanungen
b) Einzelbeobachtungen mit daraus resultierenden individuellen Förderplanungen,
c) kind- und gruppenbezogene Reflexionen und
d) Anwesenheitslisten.
(4) Die pädagogischen Fachkräfte haben die Bildungs- und Betreuungsarbeit transparent zu gestalten und die Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise über das Verhalten und die Entwicklung ihrer Kinder zu informieren. Erziehungsberechtigte sind insbesondere durch Elternabende, Elterngespräche und gemeinsame Veranstaltungen einzubinden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise