§ 8 § 8Inkrafttreten, Außerkrafttreten — Geschäftsordnung des Fischereirevierausschusses für den Bodensee
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(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Geschäftsordnung des Fischereirevierausschusses für den Bodensee, LGBl.Nr. 52/1976, außer Kraft.
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