Auf jedem Antrag sind die fortlaufende Zahl, das Datum der Regierungssitzung und die Entscheidung der Landesregierung zu vermerken sowie vom Schriftführer oder von der Schriftführerin schriftlich zu bestätigen. Wird ein Schriftstück in der Regierungssitzung den Regierungsmitgliedern lediglich zur Kenntnis gebracht, so ist anstatt der Entscheidung der Landesregierung zu vermerken, ob der Inhalt zur Kenntnis genommen wurde oder nicht.
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