(1) Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung umfasst eine Finanzanalyse einschließlich einer Sensitivitäts- und Risikoanalyse sowie die Barwertbestimmung.
(2) Die Finanzanalyse hat insbesondere folgende wirtschaftlichen Daten zu enthalten:
a) Nutzen aus dem Verkauf von Energie (jährlich);
b) Förderungen und Subventionen (einmalig/jährlich);
c) Restbuchwert (einmalig);
d) Betriebs- und Instandhaltungskosten (jährlich);
e) Finanzierungskosten (jährlich);
f) Brennstoffkosten (jährlich);
g) Steuern und Abgaben (einmalig/jährlich);
h) CO 2 -Kosten (jährlich);
i) sonstige Kosten (einmalig/jährlich);
j) Investitions-, Reinvestitions- und Installationskosten (einmalig);
k) kalkulatorischer Zinssatz;
l) Betrachtungszeitraum, falls er von dem in Abs. 3 festgelegten Betrachtungszeitraum von 30 Jahren abweicht;
m) Kosten-Nutzen-Steigerungsraten, falls solche angenommen werden;
n) Berücksichtigung externer Kosten und Nutzen, insbesondere in Zusammenhang mit Umweltauswirkungen, Klimaauswirkungen, Gesundheit, Nutzen für die Verbraucher (Wärme-Kälte- bzw. Strompreis), Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und Primärenergieeinsparungen, den Arbeitsmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit, wenn für die Bewertung wissenschaftlich belegte, verwertbare Parameter verfügbar sind.
(3) Im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse sind die Barwerte für die geplante Anlage und die Vergleichsanlage zu ermitteln und einander gegenüber zu stellen (Barwertvergleich). Dazu sind die Cashflows für die nach Abs. 2 erfassten Kosten- und Nutzengrößen für jedes Jahr des Betrachtungszeitraumes zu bestimmen. Die Kosten- und Nutzengrößen sind über die Jahre hinweg konstant zu realen Preisen zu berücksichtigen, außer es wird eine belastbare Grundlage für die Annahme zukünftiger Preisentwicklungen innerhalb des Betrachtungszeitraumes dargelegt. Der Betrachtungszeitraum beträgt 30 Jahre, außer es wird eine belastbare Grundlage für die Annahme eines anderen Betrachtungszeitraumes dargelegt. Der Barwert ergibt sich aus der Summe der abgezinsten Cashflows über den Betrachtungszeitraum. Dazu ist ein angemessener kalkulatorischer Zinssatz zu verwenden. Alle anfallenden Kosten- und Nutzenkomponenten werden auf das Jahr hin abgezinst, in dem sie anfallen.
(4) Im Rahmen der Finanzanalyse sind sensible Kostenfaktoren innerhalb einer realistischen Bandbreite anzusetzen und deren Einfluss auf das Ergebnis darzustellen, um besonderen Unsicherheiten bei Annahmen und zukünftigen Entwicklungen Rechnung zu tragen (Sensitivitäts- und Risikoanalyse). Im Detail sind folgende Kostenfaktoren mit den jeweils angegebenen Bandbreiten zu berücksichtigen:
a) kalkulatorischer Zinssatz (Variation +/- 75%);
b) durchschnittlicher Day-Ahead Börsepreis Strom (Variation +/- 50%);
c) erzielbarer Preis für Verkauf von Wärme/Kälte (Variation +/- 50 %);
d) CO 2 Preis (Variation +/- 50 %);
e) Brennstoffkosten (Variation +/- 50 %);
f) Verbrauchsszenarien/Erlösszenarien (Variation +/- 50 %).
(5) Das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist zu dokumentieren.
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