(1) Die Kosten-Nutzen-Analyse stützt sich auf eine Beschreibung der geplanten Anlage und der Vergleichsanlage und zeigt deren grundsätzliche Charakteristika.
(2) Die Anlagenbeschreibung hat insbesondere folgende technischen Daten zu enthalten:
a) thermische Leistung, im Falle einer thermischen Stromerzeugungsanlage auch die elektrische Leistung ab Generatorklemme;
b) Brennstofftyp;
c) Brennstoffwärmeleistung (jährlich);
d) thermische Energie (jährlich): Gesamterzeugung, davon Eigenbedarf der Anlage, Eigenversorgungsanteil der Anlage, Wärmeverluste des Fernwärmenetzes und nutzbare Wärme;
e) gegebenenfalls elektrische Energie (jährlich): Gesamterzeugung, davon Eigenbedarf der Anlage, Eigenversorgungsanteil der Anlage und Anteil der Netzeinspeisung;
f) geplante Betriebsstunden (jährlich);
g) geplante Volllaststunden (jährlich);
h) Verwendung;
i) Standort.
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