(1) Diese Verordnung tritt am 1. April 2021 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Geschäftsordnung für den Sozialfonds, LGBl.Nr. 41/1997, in der Fassung LGBl.Nr. 60/2001, außer Kraft.
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