Der Tätigkeitsbericht des Sozialfonds hat jedenfalls Ausführungen zu enthalten:
a) zu den Maßnahmen der Fondsverwaltung des Fonds und den einzelnen Steuerungsbereichen gemäß § 8 Abs. 1 lit c;
b) zur Finanzierung des Fonds (Landes- und Gemeindebeiträge) sowie zu den Zielgruppen, den Leistungen, der Finanzgebarung (Ein- und Ausgabenrechnung) und den Kennzahlen der einzelnen Steuerungsbereiche des Fonds.
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