§ 2 § 2Außerkrafttreten — Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufzentrum in Hohenems
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Hohenems, LGBl.Nr. 10/2008, außer Kraft.