LandesrechtVorarlbergVerordnungenVerordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufzentrum in Hohenems§ 1

§ 1§ 1Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum

In Kraft seit 29. Oktober 2020
Up-to-date