(1) Diese Verordnung tritt am 1. März 2020 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Haftpflichtversicherung für konzessionierte Schilehrer sowie für Lehrkräfte und Praktikanten an Schischulen, LGBl.Nr. 23/2010, in der Fassung LGBl.Nr. 89/2015, außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise