Verordnung der Landesregierung über die Haftpflichtversicherung für konzessionierte Schneesportlehrer sowie für Lehrkräfte, Anwärter und Kinderbetreuungspersonen an Schischulen
Vorwort
§ 1 Mindestversicherungssumme
§ 1
(1) Die Mindestversicherungssumme für konzessionierte Schneesportlehrer wird mit 7.000.000,00 Euro je Schadensfall bestimmt.
(2) Die Mindestversicherungssumme für Lehrkräfte, Anwärter und Kinderbetreuungspersonen an Schischulen wird mit 7.000.000,00 Euro je Schadensfall bestimmt.
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt am 1. März 2020 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Haftpflichtversicherung für konzessionierte Schilehrer sowie für Lehrkräfte und Praktikanten an Schischulen, LGBl.Nr. 23/2010, in der Fassung LGBl.Nr. 89/2015, außer Kraft.