LandesrechtVorarlbergVerordnungenVerordnung der Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Egg

Verordnung der Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Egg

In Kraft seit 01. Januar 2020
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