LandesrechtVorarlbergVerordnungenVerordnung der Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Egg

Verordnung der Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Egg

In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date

§ 1 § 1

Der Gemeinde Egg wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.

§ 2 § 2

Diese Verordnung tritt am 01.01.2020 in Kraft.