(1) Im Bildungsprozess sollen die Kinder vielseitige Kompetenzen wie beispielsweise soziale Fähigkeiten, Arbeitshaltungen, Sprache, motorisches Geschick, Wahrnehmung sowie Denk- und Merkfähigkeit erwerben. Das Kind soll lernen Regeln einzuhalten, Grenzen zu erkennen und zu akzeptieren, ein Verantwortungsgefühl für sein eigenes Verhalten und eine positive Kommunikation zu entwickeln.
(2) Bei der Förderung der Kinder in ganzheitlicher, ausgewogener und geschlechtssensibler Weise sind insbesondere folgende Bereiche zu beachten:
a) Emotionen und soziale Beziehungen: Identität, Vertrauen und Wohlbefinden sowie Kooperation und Konfliktkultur
b) Ethik und Gesellschaft: Werte, Diversität, Inklusion sowie Partizipation und Demokratie
c) Sprache und Kommunikation: Sprache und Sprechen, verbale und nonverbale Kommunikation, Literacy sowie Informations- und Kommunikationstechnologien
d) Bewegung und Gesundheit: Körper und Wahrnehmung, Bewegung sowie Gesundheitsbewusstsein
e) Ästhetik und Gestaltung: Kultur und Kunst sowie kreativer Ausdruck
f) Natur und Technik: Natur und Umwelt, Technik sowie mathematisches Denken
*) Fassung LGBl.Nr. 80/2022
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