Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung der Landesregierung über eine Ausnahme von Spielapparaten von der Bewilligungspflicht, LGBl.Nr. 40/1991, und die Verordnung der Landesregierung über eine Ausnahme von Spielapparaten von der Bewilligungspflicht, LGBl.Nr. 11/1994, außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise