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Verordnung über Vereinbarungen mit den Grundeigentümern über eine widmungsgemäße Verwendung von Bauflächen
§ 7
§ 7 § 7Inkrafttretensbestimmung
In Kraft seit 01. März 2019
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§ 7 § 7Inkrafttretensbestimmung — Verordnung über Vereinbarungen mit den Grundeigentümern über eine widmungsgemäße Verwendung von Bauflächen
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Diese Verordnung tritt am 1. März 2019 in Kraft.
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