Der Tätigkeitsbericht hat jedenfalls Ausführungen zu enthalten:
a) zu den Beschlüssen der Gesundheitsplattform sowie der Landes-Zielsteuerungskommission;
b) zum jeweils zur Anwendung gelangten Modell der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung;
c) zu den Tätigkeiten der Geschäftsstelle des Landesgesundheitsfonds;
d) zur Finanzgebarung;
e) zu den finanziellen und leistungsbezogenen Ergebnissen der Fondskrankenanstalten, insbesondere zu den Belagstagen, der Belagsdauer und Auslastung der jeweiligen Krankenanstalten sowie der Entwicklung der Fallzahlen der Spitalambulanzen.
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