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Betrauung eines Mitgliedes der Landesregierung mit der Funktion des Präsidenten oder der Präsidentin der Bildungsdirektion für Vorarlberg
§ 2
§ 2 § 2
In Kraft seit 01. Januar 2019
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§ 2 § 2 — Betrauung eines Mitgliedes der Landesregierung mit der Funktion des Präsidenten oder der Präsidentin der Bildungsdirektion für Vorarlberg
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Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.
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