Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung der Landesregierung über den Bergführerausweis und das Bergführerabzeichen, LGBl.Nr. 40/2003, i.d.F. LGBl.Nr. 24/2010, und die Verordnung der Landesregierung über den Canyoning-Führerausweis, LGBl.Nr. 45/2003, außer Kraft.
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