LandesrechtVorarlbergVerordnungenAuszeichnungsverordnung§ 1

§ 1§ 1Ehrenzeichen

In Kraft seit 01. November 2016
Up-to-date

(1) Das Goldene Ehrenzeichen des Landes Vorarlberg ist eine Halsdekoration mit folgender Ausstattung:

a) Kleinod: Achtspitziges, golden bordiertes, weiß emailliertes Kreuz mit roten Rändern; von Spitze zu Spitze diagonal 55 Millimeter; in der Mitte aufgelegt das Landeswappen (Montfortisches rotes Banner auf silbernem Schild). Die Verbindung des Kreuzes mit dem Band wird durch ein vergoldetes Flechtornament und eine vergoldete Öse hergestellt.

b) Band: Rot-Weiß, moiriert, 40 Millimeter breit, 500 Millimeter lang, mit zwei Endbändern zu knoten.

(2) Das Silberne Ehrenzeichen des Landes Vorarlberg ist eine Halsdekoration mit folgender Ausstattung:

a) Kleinod: Achtspitziges, silbern bordiertes, weiß emailliertes Kreuz mit roten Rändern; von Spitze zu Spitze diagonal 50 Millimeter; in der Mitte aufgelegt das Landeswappen (Montfortisches rotes Banner auf silbernem Schild). Die Verbindung des Kreuzes mit dem Band wird durch ein versilbertes Flechtornament und eine versilberter Öse hergestellt.

b) Band: Rot-Weiß, moiriert, 40 Millimeter breit, 500 Millimeter lang, mit zwei Endbändern zu knoten.

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