Zur Feststellung der Tbc-Prävalenz bei anderen Wildarten kann die Bezirkshauptmannschaft dem Jagdnutzungsberechtigten mit Bescheid die Verpflichtung zur Übergabe von näher zu bestimmendem Probenmaterial von zahlenmäßig und erforderlichenfalls auch nach Alter und Geschlecht zu bestimmenden Stücken anderer Wildarten vorschreiben.
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