Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten in Dienstrechtsangelegenheiten der Landesbediensteten in Krankenanstalten und Krankenpflegeschulen (Dienstrechtsübertragungsverordnung für die Krankenanstalten), ABl.Nr. 24/2005, außer Kraft.
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