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Verordnung über die Übertragung der Befugnis zur Erlassung von Bescheiden über den Zugang zum Archivgut des Landes auf das Landesarchiv
§ 2
§ 2 § 2
In Kraft seit 01. Juli 2016
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§ 2 § 2 — Verordnung über die Übertragung der Befugnis zur Erlassung von Bescheiden über den Zugang zum Archivgut des Landes auf das Landesarchiv
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Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.
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