LandesrechtVorarlbergVerordnungenVerordnung über die Übertragung der Befugnis zur Erlassung von Bescheiden über den Zugang zum Archivgut des Landes auf das Landesarchiv

Verordnung über die Übertragung der Befugnis zur Erlassung von Bescheiden über den Zugang zum Archivgut des Landes auf das Landesarchiv

In Kraft seit 01. Juli 2016
Up-to-date

§ 1 § 1

Dem Landesarchiv wird die Befugnis zur Erlassung von Bescheiden über den Zugang zum Archivgut des Landes nach § 11 Abs. 3 und 4 des Archivgesetzes übertragen.

§ 2 § 2

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.