Das Naturschutzgebiet umfasst das in der zeichnerischen Darstellung des Amtes der Landesregierung vom 5.10.1992, Zl. IVe-142/22,*) ausgewiesene Gebiet zwischen der Rheintal Autobahn A 14 im Osten, dem Fußenauer Kanal im Südwesten und dem Landgraben im Nordwesten einschließlich der Mäanderstrecke der Dornbirnerach von der Autobahnüberführung bis zur Einmündung der Schwarzach.
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