Das Land Oberösterreich hat die Vereinbarung zwischen den Ländern Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg vom 13./14./17. Dezember 1973 über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe mit Wirkung zum 1. Jänner 2018 gekündigt.
*) Fassung LGBl.Nr. 64/2017
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