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Verordnung der Landesregierung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Walgaues
Anl. 5
Anl. 5
In Kraft seit 20. Januar 2017
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Anl. 5 — Verordnung der Landesregierung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Walgaues
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Anlage zu LGBl.Nr. 6/2017
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