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Verordnung der Landesregierung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Walgaues
Anl. 12
Anl. 12
In Kraft seit 21. Oktober 2022
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Anl. 12 — Verordnung der Landesregierung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Walgaues
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Anhänge
Anlage 1 zu LGBl.Nr. 62/2022
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Anlage 1 - Erläuterungen zu LGBl.Nr. 62/2022
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Anlage 2 zu LGBl.Nr. 62/2022
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Anlage 2 - Erläuterungen zu LGBl.Nr. 62/2022
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