Die Verordnung des Landeshauptmannes von Vorarlberg über den übertragenen Wirkungsbereich einiger Gemeinden in Angelegenheiten des Kraftfahrrechtes, LGBl.Nr. 5/1972, in der Fassung LGBl.Nr. 59/1972, wird aufgehoben.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise