Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über das Ausmaß der besonderen Verwaltungsabgaben für Akkreditierungen und Zulassungen nach dem Bauproduktegesetz sowie für Sonderverfahren nach dem Baugesetz, LGBl.Nr. 40/1998, außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise