Als Raumplanungsziele werden im Hinblick auf die nachhaltige Sicherung der räumlichen Existenzgrundlagen der Menschen (§ 2 Abs. 2 lit. a RPG) für die Talsohle des Rheintals festgelegt:
a) Schutz des Siedlungsraumes bei Hochwasserereignissen, insbesondere von Personen und Sachwerten,
b) Erhaltung und Sicherung von Flächen für den Hochwasserabfluss oder -rückhalt sowie
c) Sicherung von Flächen für zukünftige schutzwasserbauliche Maßnahmen.
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